Boafeng UV5R HT in Deutschland ab 24.11.2021 verboten
Das Baofeng UV5R HT darf seit dem 24.11.2021 in Deutschland nicht mehr verkauft, verbreitet oder verwendet werden. In der Schweiz ist der Verkauf, die Verwendung und Verbreitung seit mehreren Jahren bereits verboten.
Seit dem 24.11.2021 hat die Bundesnetzagentur eine Allgemeinverfügung über dieses Gerät erlassen, das den Verkauf, Verbreitung, Verwendung und die Weitergabe untersagt. Diese Allgemeinverfügung erschien am 24.11.2021 und gilt ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung. Diese könnt ihr hier nachlesen und runterladen.
- Produktart: Funkgerät
- Gerätetyp: Radiotelefon
- Modell: UV-5R 5W HT
- Markenzeichen: BAOFENG
- Einführer: Agnieszka Bastek Demo Bis, Warschau
Die Bundesnetzagentur hat übereinstimmend festgestellt, dass das oben genannte Gerät nicht mit dem Funkanlagengesetz vereinbar und im Rahmen zu verwenden ist. Als Begründung hieß es, Zitat:
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde Urząd Komunikacji Elektronicznej in Polen hatte den Einführer im Rahmen einer Anhörung um Zusendung der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation für das Gerät aufgefordert. Ein entsprechender Eingang einer Konformitätserklärung konnte verzeichnet werden.
Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur (bnetza-amtsblatt.de)
Bei der administrativen Prüfung seitens der zuständigen Marktüberwachungsbehörde wurde u.a. festgestellt, dass die Konformitätserklärung fehlerhaft war und nicht den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU entspricht.
Des weiteren hat die technische Prüfstelle festgestellt, das dieses oben genannte Gerät sogenannte Oberwellen aussendet. Da es auch Modelle von diesem Hersteller selber Baureihe gibt, die diese Oberwellen nicht aussenden, steht natürlich die Verwendung in Frage. Wenn sich etwas neues daraus ergeben sollte, werdet ihr das hier im Blog erfahren.